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   LAG Hessen, 12.08.2009 - 2 Sa 579/09   

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https://dejure.org/2009,11777
LAG Hessen, 12.08.2009 - 2 Sa 579/09 (https://dejure.org/2009,11777)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.08.2009 - 2 Sa 579/09 (https://dejure.org/2009,11777)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. August 2009 - 2 Sa 579/09 (https://dejure.org/2009,11777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 104 ff SGB 7, § 104 SGB 7, § 105 SGB 7
    Schmerzensgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsausschluss bei Arbeitsunfall; Schmerzensgeldklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur vorsätzlichen Herbeiführung der Unfallfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 105
    Haftungsausschluss bei Arbeitsunfall; unbegründete Schmerzensgeldklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur vorsätzlichen Herbeiführung der Unfallfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2009 - 2 Sa 579/09
    Der Kläger vertritt die Auffassung, anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2002 (8 AZR 103/02) zu Grunde liegenden Sachverhalt habe er die Gefahren auch nicht erkennen können und die Beklagte habe nicht bloß Unfallverhütungsvorschriften missachtet, sondern selbst erst eine erhebliche Gefahr geschaffen.

    Schmerzensgeldansprüche fallen unter den Begriff der immateriellen Schäden und sind mithin Personenschäden im Sinne von § 104 SGB VII (vgl. BAG vom 10. Oktober 2002 - 8 AZR 103/02, AP Nr. 1 zu § 104 SGB VII).

    Der erforderliche Vorsatz muss sich daher nicht allein nur auf die Herbeiführung des Unfalls, sondern auch auf die Unfallfolge, mithin den Personenschaden erstrecken (vgl. BAG vom 19. August 2004 a.a.O.; BAG vom 10. Oktober 2002 a.a.O. m.w.H.).

    Auch wenn ihr und den für sie verantwortlich handelnden Personen eine vorsätzliche Missachtung von Unfallvorschriften vorgeworfen werden könnte, rechtfertigt dies nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung (vgl. BAG vom 10. Oktober 2002 a.a.O.; BAG vom 2. März 1989 - 8 AZR 416/87, dokumentiert in juris; BAG vom 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74, AP Nr. 9 zu § 636 RVO).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2009 - 2 Sa 579/09
    Deshalb ist die die Haftungsprivilegierung nach § 104 SGB VII trotz gleichzeitigem Ausschluss von Schmerzensgeldansprüchen als verfassungskonform anzusehen(vgl. z.B. BAG vom 19. August 2004 - 8 AZR 349/03, AP Nr. 4 zu § 104 SGB VII m.w.N.).

    Der erforderliche Vorsatz muss sich daher nicht allein nur auf die Herbeiführung des Unfalls, sondern auch auf die Unfallfolge, mithin den Personenschaden erstrecken (vgl. BAG vom 19. August 2004 a.a.O.; BAG vom 10. Oktober 2002 a.a.O. m.w.H.).

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 548/02

    Haftungsausschluss nach den §§ 104 ff. SGB VII bei einem vom Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2009 - 2 Sa 579/09
    Die Norm bezieht sich auf alle Haftungsgründe des bürgerlichen Rechts einschließlich der Gefährdungshaftung (vgl. BAG vom 30. Oktober 2003 - 8 AZR 548/02, AP Nr. 2 zu § 104 SGB VII).
  • BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74

    Beschränkung der Haftung des Unternehmers - Arbeitsunfälle - Kausalität - Verbot

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2009 - 2 Sa 579/09
    Auch wenn ihr und den für sie verantwortlich handelnden Personen eine vorsätzliche Missachtung von Unfallvorschriften vorgeworfen werden könnte, rechtfertigt dies nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung (vgl. BAG vom 10. Oktober 2002 a.a.O.; BAG vom 2. März 1989 - 8 AZR 416/87, dokumentiert in juris; BAG vom 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74, AP Nr. 9 zu § 636 RVO).
  • BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70

    Personenschaden - Schmerzensgeldanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2009 - 2 Sa 579/09
    Erforderlich im Sinne eines bedingten Vorsatzes ist vielmehr, dass der möglicherweise eintretende Erfolg in Gestalt des eingetretenen Personenschadens für den Fall seines Eintritts auch gebilligt, jedenfalls aber in Kauf genommen wird (vgl. BAG vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70, AP Nr. 4 zum § 636 RVO; ErfK/Rolfs, 9. Aufl., SGB VII, § 104 Rn 24, m.w.N.).
  • BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87
    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2009 - 2 Sa 579/09
    Auch wenn ihr und den für sie verantwortlich handelnden Personen eine vorsätzliche Missachtung von Unfallvorschriften vorgeworfen werden könnte, rechtfertigt dies nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung (vgl. BAG vom 10. Oktober 2002 a.a.O.; BAG vom 2. März 1989 - 8 AZR 416/87, dokumentiert in juris; BAG vom 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74, AP Nr. 9 zu § 636 RVO).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2011 - 1 U 94/10

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 105 Abs. 1 SGB VII

    Außerdem können Konflikte zwischen den Arbeitsvertragsparteien im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Haftungsfragen vermieden werden (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 12.08.2009, 2 Sa 579/09 unter Bezug auf BAG, Urteil vom 19.08.2004, 8 AZR 349/03).
  • OLG Braunschweig, 08.04.2010 - 8 U 131/09

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S.v. § 106 Abs. 3 Sozialgesetzbuch

    Schmerzensgeldansprüche fallen unter den Begriff der immateriellen Schäden und sind damit Personenschäden im Sinne von §§ 104, 105 SGB VII , auf die § 106 Abs. 3 SGB VII verweist (vgl. BAGE 103, 92 ff. Rdn. 16 und Hessisches LAG, Urteil vom 12.08.2009 - 2 Sa 579/09 , veröffentlicht in juris).
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